Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 172

Stephan Verweijen

Übersicht der Kommentierung


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I.
Befugnisse der Erben
A.
Allgemeines
14
B.
Gläubigerschutz
5, 6
C.
Einzelfälle
1.
Liegenschaftsveräußerungen
79
2.
Abberufung eines Testamentsvollstreckers
3.
Behebung von Bankguthaben
11, 12
D.
Genehmigungsmaßstab
1315
II.
Amtsbestätigung
A.
Ausstellung
1720
B.
Rechtswirkungen
2123

I. Befugnisse der Erben

A. Allgemeines

1

Erbantrittserklärte Erben, die ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen haben, haben gem § 810 Abs 1 ABGB das Recht, das Verlassenschaftsvermögen zu benützen, zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten, solange das Verlassenschaftsgericht nichts anderes anordnet.

Verwaltungs- und Vertretungshandlungen vor Abgabe von Erbantrittserklärungen zur gesamten Verlassenschaft sowie alle Veräußerungen von Gegenständen aus dem Verlassenschaftsvermögen bedürfen gem...

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