Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 159

Stephan Verweijen

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Erbantrittserklärung
1
A.
Persönliche Daten des Erbansprechers
2
B.
Berufungsgrund
3
C.
Annahmeerklärung
4
D.
Art der Erbantrittserklärung
5
E.
Quote
6
II.
Vertretung
7, 8
III.
Rechtswirkungen
9, 10
IV.
Form
1114
V.
Erbausschlagung
A.
Form
16, 17
B.
Wirkungen
18, 19
C.
Erbausschlagung zugunsten Dritter
20, 21
D.
Nichtbeteiligungserklärung

I. Erbantrittserklärung

1

§ 159 regelt formelle Aspekte der Erbantrittserklärung. Diese hat gem § 159 Abs 1 zu enthalten:

  • Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift des Erbansprechers;

  • die Berufung auf einen Erbrechtstitel;

  • die ausdrückliche Erklärung, die Erbschaft anzutreten;

  • die ausdrückliche Erklärung, ob dies unbedingt oder mit dem Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars (bedingte Erbantrittserklärung) geschehe.

A. Persönliche Daten des Erbansprechers

2

Zunächst hat der Erbansprecher Name, Geburtsdatum und Adresse anzugeben, um eine eindeutige Parteienidentifizierung zu ermöglichen und auch formell...

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