Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 101 Besondere Verfahrensbestimmungen

Valentina Philadelphy

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Vertretung des Unterhaltsberechtigten im Verfahren
A.
Zuständigkeiten
1
1.
Sachliche Zuständigkeit
2
2.
Örtliche Zuständigkeit
3
3.
Funktionelle Zuständigkeit
4
4.
Internationale Zuständigkeit
5
B.
(Relative) Anwaltspflicht
6
II.
Das Verfahren erster Instanz
A.
Einleitung des Verfahrens
7
B.
Beweisführung
8, 9
C.
Abstammungsverfahren
D.
Fälligkeit des Unterhalts
E.
Kostenersatz
F.
Verfahrenshilfe
III.
Das Rechtsmittelverfahren
A.
Rekurs
B.
Revisionsrekurs
15, 16

I. Vertretung des Unterhaltsberechtigten im Verfahren

A. Zuständigkeiten

1

Seit Inkrafttreten des AußStrG BGBl I 2003/111 hat der OGH bereits mehrfach klargestellt, dass über alle gesetzlichen Unterhaltsansprüche zwischen in gerader Linie verwandten Personen im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden ist, worunter auch sämtliche Ansprüche auf Festsetzung, Erhöhung, Herabsetzung oder Feststellung des Erlöschens des gesetzlichen Unterhalts fallen.

1. Sachliche Zuständigkeit

2

Sachlich zuständig ist das Bezirksgericht (§ 104a JN).

2...

Daten werden geladen...