Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 204

Stephan Verweijen

1

§ 204 enthält Übergangsbestimmungen zum besonderen Teil des AußStrG. Grundsatz für die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen ist auch hier, dass das maßgebliche Ereignis nach dem stattgefunden hat.

Nach welchen Vorschriften sich Inhalt und Umfang sowie die gerichtliche Prüfung der Rechnungslegung des Erwachsenenvertreters richten, bestimmt sich gem Abs 7 nach dem Beginn der Rechnungslegungsperiode. Dabei bilden Perioden, die mehr als ein Jahr umfassen, eine Einheit.

Zu beachten ist, dass manche der erwähnten Paragrafen zwischenzeitlich wieder novelliert wurden.

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