Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 57

Bernhard Motal/Andreas Krist

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeine Voraussetzung der Zurückverweisung
1, 2
II.
Einzelne Aufhebungsgründe
310

I. Allgemeine Voraussetzung der Zurückverweisung

1

Entsprechend dem Vorrang der Sacherledigung durch das Rekursgericht (§§ 55 Abs 1, 57 und 58), ist die Zurückverweisung der Rechtssache an das Gericht erster Instanz nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 möglich und in den Fällen des § 58 Abs 3 und Abs 4 geboten. Die Aufhebung und Zurückverweisung kommt in den Fällen des § 57 Z 1–6 aber nur dann in Betracht, wenn (i) dadurch der Verfahrensaufwand und (ii) die den Parteien erwachsenden Kosten, im Vergleich zu einer Sachentscheidung durch das Rekursgericht, voraussichtlich erheblich verringert werden. Dies soll nach den Materialien vor allem dann der Fall sein, wenn vor dem Rekursgericht eine Beweiswiederholung stattfinden müsste, während vor dem Erstgericht bloß ein...

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