10.5.10. Höhe der Gebühr
305Die Eingabengebühr beträgt im Allgemeinen 14,30 Euro. § 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig.
Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Bürgerkarte siehe Rz 130.
10.5.10.1. Einfache Eingabengebühr
306Die einfache Eingabengebühr beträgt 14,30 Euro (pro Antragsteller - siehe Rz 102 ff - und pro Antrag - siehe Rz 304 ff).
10.5.10.2. Erhöhte Eingabengebühr
307Die erhöhten Eingabengebühren (pro Antragsteller - siehe Rz 102 ff - und pro Antrag - siehe Rz 304 ff) sind in § 14 TP 6 Abs. 2 und Abs. 3 GebG taxativ aufgezählt:
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Erhöhte Eingabengebühr § 14 TP 6 Abs. 2 GebG (Z) | ||
1. Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit | 47,30 Euro | siehe Rz 198 ff und Rz 202 |
2. Ansuchen um Ernennung zum Notar, Handelsmakler, um Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, um Eintragung als Patentanwalt | 47,30 Euro | siehe Rz 220 |
4. Ansuchen um Bewilligung, ausländische Orden anzunehmen und zu tragen, um Verleihung von Titeln und Auszeichnungen einschließlich jener für gewerbliche Unternehmungen | 47,30 Euro | |
5. Anmeldungen einer Sorte nach dem Sortenschutzgesetz | 47,30 Euro | |
Erhöhte Eingabengebühr § 14 TP 6 Abs. 3 GebG (lit.) | ||
a) Ansuchen um Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Kindern unter 6 Jahren | 120 Euro 75 Euro | siehe Rz 330 f |
b) Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Minderjährigen | 125,60 Euro 68,50 Euro |
308Zur Vergebührung von Rechtsmitteln siehe Rz 300.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | 12.02.2019 |
Betroffene Normen: | § 14 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 |
Schlagworte: | Patentanmeldung - Eingabengebühr - erhöhte Eingabegebühr - Bogen - Ansuchen - Befugnis - Anerkennung - Ausübung - Erwerbstätigkeit - Ernennung - Notar - Handelsmakler - Wirtschaftsprüfer - Eintragung - Patentanwalt - Verleihung - Staatsbürgerschaft - Steuerberater - ausländische Orden - Titel - Auszeichnung - Gebrauchsmusteranmeldung - Sorte - Sortenschutzgesetz - Rechtsmittel |
Stammfassung: | BMF-010206/0094-IV/9/2018 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
SAAAA-76450