10.2.1.5. Ausstellung eines Leichenpasses, Bewilligung zur Enterdigung
227Wimmer in Bergmann/Pinetz (Hrsg), GebG Aufl. 2 (2020) § 14 TP 2 GebGThemel in Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern (2023) § 2 GebGWird die Bewilligung zur Überführung einer Leiche nicht in Form eines Leichenpasses, sondern auf andere Weise erteilt, so ist auch diese gebührenpflichtig.
Beispiel:
Leichenpassierschein, Überführungsbewilligung
Höhe der Gebühr
228
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Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z) | |
6. Ausstellung eines Leichenpasses | 83,60 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro |
7. Bewilligung zur Enterdigung einer Leiche | 83,60 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro |
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | 12.02.2019 |
Betroffene Normen: | § 14 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 |
Schlagworte: | Überführung - Leichenpassierschein - Überführungsbewilligung |
Stammfassung: | BMF-010206/0094-IV/9/2018 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
SAAAA-76450