Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4668-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 273 Begriff der Berufsunfähigkeit

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Angestelltenbegriff
13
II.
Erwerb des Berufsschutzes
III.
Ausschlaggebende Tätigkeit
A.
Dauer der Ausübung
4, 5
B.
Gesundheitsbedingte Aufgabe des Berufes
6
C.
Einstufung
710
IV.
Verweisungsfeld
A.
Allgemeines
1120a
B.
Konkrete Verweisungen
2125
V.
Sonderfall Sportler, Künstler
26, 27
VI.
Härtefallregelung nach Vollendung des 50. Lebensjahres

I. Angestelltenbegriff

1

Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit und nicht die arbeitsvertragliche Vereinbarung (RS 0083738, RS 0083723). Dabei ist der Angestelltenbegriff des § 1 AngG heranzuziehen (10 ObS 32/92).

2

Pflegehelfer, Operationsgehilfen, Kindergartenhelfer (RS 0084962), Personenschützer (10 ObS 53/11h), Briefträger (10 ObS 122/13k), Parkraumüberwachungsorgane (10 ObS 63/21v), Notfallsanitäter (10 ObS 199/21v) üben ebenso wenig eine Angestelltentätigkeit aus wie eine Trafikverkäuferin mit bloßer Warenausgabe und Inkasso (10 ObS 205/98i).

3

Zur Maßgeblichkeit des Überwiegens der Beitragsmonate in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag für die Anwendung von § 255 bzw § 273 vgl § 245 Rz 2.

II. Erwerb des Berufsschutzes

3a

Analog der Neuregelung des § 255 Abs 2 durch das BBG 2011 sind auf den Erwerb des Angestell...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.