Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4668-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 124 Sonderregelungen für Selbstversicherte und Pensionisten

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Selbstversicherte
1, 2
II.
Pensionist (und seine Angehörigen)
3, 4

I. Selbstversicherte

1

Für Selbstversicherte ist grundsätzlich eine Wartezeit vorgesehen, die unterschiedlich lang sein kann. Abs 1 verlangt ausdrücklich, dass unmittelbar vor Eintritt des VF die Wartezeit erfüllt ist. Schließt die Selbstversicherung nicht unmittelbar an die vorangegangene Versicherung an, so muss der Selbstversicherte die gebotene Wartezeit zurücklegen, ehe er einen Leistungsanspruch geltend machen kann. Zur Frage, welche Zeiten auf die Wartezeit anzurechnen sind, ist auf § 121 Abs 4 zu verweisen. Eine Anrechnung ist aber nur dann möglich, wenn die Selbstversicherung zeitlich unmittelbar an die vorangegangene Versicherung anschließt (Pöltner/Pacic, § 124 Anm 4). Die Wartezeit kann auch entfallen (vgl Abs 1 zweiter Satz und Abs 2)

2

Die für die Selbstversicherten vorgesehenen abweichenden gesetzlichen oder satzungsmäßigen Leistungsbestimmungen (§ 124 Abs 1, § 138 Abs 1) gelten nicht für die in der KV gem § 19a Selbstversicherten (Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung), weil diese Zeiten gem § 19a Abs 6 als ...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.