Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4668-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 261 Alters(Invaliditäts)pension, Ausmaß

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


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I.
Steigerungspunkte und Steigerungsbetrag (Abs 1 und 3)
A.
Allgemeines
1
B.
Übergangsbestimmungen und Verlustdeckelung
24
II.
Zurechnungsmonate bei Invaliditätspension (Abs 3 und 5)
5, 6
III.
Abschläge bei früherem Pensionsantritt (Abs 4 und 7)
710a
IV.
Rechtslage nach dem APG
A.
Pensionskonto (§§ 10–13)
B.
Pensionsausmaß (§§ 5–6)
1.
Alterspension (§ 5)
2.
Invaliditäts-, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitspension (§ 6)
C.
Parallelrechnung (§ 15 alt)
D.
Kontoerstgutschrift (§ 15 neu)
V.
Zwischenstaatliche Pensionsberechnung
A.
Gemeinschaftsrecht
1518b
B.
Bilaterale Abkommen
19, 20

I. Steigerungspunkte und Steigerungsbetrag (Abs 1 und 3)

A. Allgemeines

1

Die Regelung gilt gem § 274 auch für die Bemessung einer BUP. Durch die Verringerung des Steigerungsbetrages auf 1,78 % pro Versicherungsjahr durch das BBG 2003 soll eine Bruttopension von 80 % der GesamtBMG mit 45 Versicherungsjahren erreicht werden (vgl Pöltner/Pacic, 1351). Diese Regelung gilt gem § 607 Abs 10 auch für die nach dem Übergangsrecht ab zustehende vorzAP bei langer Versicherungsdauer.

B. Übergangsbestimmungen und Verlustdeckelung

2

Die Übergangsbestimmungen des § 607...

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