Richtlinie des BMF vom 29.05.2013, BMF-010222/0049-VI/7/2013
5 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
5.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)

5.4.10 Geltendmachung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro beim FA

276Wurden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro beim laufenden Lohnsteuerabzug nicht oder nicht in voller Höhe berücksichtigt, können sie auch im Rahmen des Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden. Für Grenzgänger ( § 16 Abs. 1 Z 4 lit. g EStG 1988) sind das Pendlerpauschale und der Pendlereuro stets im Veranlagungsverfahren zu berücksichtigen.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
29.05.2013
Betroffene Normen:
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Schlagworte:
Antrag
Stammfassung:
07 2501/4-IV/7/01

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
KAAAA-76457