Richtlinie des BMF vom 20.12.2012, BMF-010222/0142-VI/7/2012
13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
13.1 Pflichtveranlagung (§ 41 Abs. 1 EStG 1988)

13.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages

911fWurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist eine Pflichtveranlagung vorzunehmen ( § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988); siehe Rz 788.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
20.12.2012
Schlagworte:
Alleinverdienerabsetzbetrag - Alleinerzieherabsetzbetrag
Stammfassung:
07 2501/4-IV/7/01

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
KAAAA-76457