Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 268

Ritz/Koran

Literatur: Ritz, Angehörige, Befangenheit, RdW 2002, 697 (701); Ryda/Langheinrich, Stellung und Funktion der Amtspartei im Verfahren vor dem UFS, FJ 2004, 147 (150); Renner, Befangenheit und Ablehnung von Mitgliedern des unabhängigen Finanzsenats, UFS aktuell 2005, 170.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Anwendungsbereich
1, 2
II.
Ablehnung wegen Befangenheit
311
III.
Ablehnung wegen Wettbewerbsgefährdung
1222

I. Anwendungsbereich

1

§ 268 (idF FVwGG 2012) hat den Inhalt des bisherigen § 278 im Wesentlichen übernommen (mit terminologischen Anpassungen). Der Anwendungsbereich umfasst (im Unterschied zu § 278, der nur den UFS betraf) allerdings auch Landes- und Gemeindeabgaben (bzw auch die Verwaltungsgerichte der Länder). Er betrifft übrigens auch das Bundesverwaltungsgericht, soweit dieses im Beschwerdeverfahren die BAO anzuwenden hat (zB betreffend Konsulargebühren).

2

Die sinngemäße Anwendung des § 268 ist vorgesehen

  • in § 283 Abs 7 lit f (für Maßnahmenbeschwerden),

  • in § 284 Abs 7 lit e (für Säumnisbeschwerden).

II. Ablehnung wegen Befangenheit

3

Das Ablehnungsrecht wegen Befangenheit ist Ausfluss des rechtspolitischen Zieles der Reform des Rechtsmittelverfahrens, den für civil rights maßgebenden Kriter...

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