Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 4 Befugnisse

Ritz/Koran

1

Durch die Einräumung der in den §§ 146a und 146b BAO (idF BGBl I 2019/104) vorgesehenen Befugnisse in § 4 Abs 1 ABBG wird sichergestellt, dass die bislang in § 12 Abs 1 bis 3 AVOG 2010 normierten Vorschriften weiterhin für die Finanzpolizei und die Steuerfahndung im Rahmen ihrer Vollzugskompetenzen zur Anwendung gelangen können. Aufgrund des Umstandes, dass in der neuen Struktur der Finanzverwaltung die Agenden der Finanzpolizei teilweise durch selbige als Organe des Amtes für Betrugsbekämpfung wahrgenommen werden, ist eine entsprechende Anwendung der bislang im AVOG 2010 bestehenden Normen erforderlich (AB 692 BlgNR 26. GP, 4).

2

Unter Betrugsbekämpfung ist (nach AB 692 BlgNR 26. GP, 5) insbesondere die präventive Tätigkeit der Abgabenbehörden zu verstehen, die einerseits auf die Entdeckung von Betrugsmustern und Risikoanalyse, andererseits auf die Verhinderung von Finanzvergehen gerichtet ist. Sie findet jedenfalls dort ihr Ende, wo ein bestimmter Mensch eines Finanzvergehens verdächtig ist und somit die Beschuldigtenrechte des FinStrG beachtlich sind (vgl Heller/Steffl, SWK 2018, 1097). Daraus resultiert, dass Betrugsbekämpfung eine Aufgabe der Abgabenbehörden, insbesondere der Organe der Finanzämter, darstellt, wohingegen die Auf...

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