Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 312

Ritz/Koran

1

Die Möglichkeit der Überwälzung von Kosten für Amtshandlungen besteht nur, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Daher sind etwa die Kosten für Ablichtungen, die der Partei bei Akteneinsicht gem § 90 BAO übergeben (übersendet) werden, nicht von der Partei zu ersetzen (Ritz, Akteneinsicht, 39; Werndl, JBl 1992, 68; BMF, AÖF 2004/14, Abschn 6); dies gilt hingegen nicht für die Akteneinsicht gem § 25 AbgEO.

2

Gesetzliche Bestimmungen zur Überwälzung der Kosten sind etwa: §§ 173 Abs 2, 218, 314 und 315 BAO, §§ 25, 26 und 86a AbgEO, §§ 98 ff ZollR-DG.

§ 183 Abs 3 betrifft die Tragung der Kosten für Beweisaufnahmen mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand.

Verwaltungskostenbeiträge sind in § 118 Abs 10 und 11 sowie in § 118a Abs 2 geregelt.

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