Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 11 Bestätigung des Eingangs

Ritz/Koran

1

§ 11 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 2 erster Satz der Richtlinie (AB 644 BlgNR 26. GP, 11).

2

Die österreichische zuständige Behörde bestätigt der betroffenen Person – abhängig von der Form der Einbringung (§ 8 EU-BStbG) – das Einlangen der Streitbeilegungsbeschwerde. Ist die Streitbeilegungsbeschwerde beispielsweise über FinanzOnline eingebracht worden, erfolgt die Bestätigung ebenfalls über FinanzOnline (AB 644 BlgNR 26. GP, 11).

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