Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 213

Ritz/Koran

Erlässe: RAE, Rz 600–624.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Wiederkehrend zu erhebende Abgaben
15
II.
Nicht wiederkehrend zu erhebende Abgaben
6, 7
III.
Verrechnung bei Gesamtschuld (§ 213 Abs 4)
8
IV.
Verrechnung nach Beendigung einer Personenvereinigung (§ 213 Abs 5)
9
V.
Verrechnung im Insolvenzverfahren

I. Wiederkehrend zu erhebende Abgaben

1

Aus § 213 Abs 1 ergibt sich die Verpflichtung zur kontokorrentmäßigen Verrechnung der wiederkehrend zu erhebenden Abgaben ().

Unter einer zusammengefassten Verbuchung ist die Verrechnung mehrerer Abgabenarten auf ein und demselben Abgabenkonto zu verstehen (zB , 0200; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 213 Anm 10).

2

Unter wiederkehrend zu erheb...

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