Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 9 Inhalt

Ritz/Koran

1

§ 9 Abs 1 EU-BStbG setzt Art 3 Abs 3 der Richtlinie um und definiert den Mindestinhalt der Streitbeilegungsbeschwerde (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

2

§ 9 Abs 1 Z 1 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 3 lit a der Richtlinie. Jede betroffene Person hat eine Streitbeilegungsbeschwerde einzubringen (vgl § 8 Abs 1 EU-BStbG) (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

3

§ 9 Abs 1 Z 2 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 1 dritter Satz der Richtlinie (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

4

§ 9 Abs 1 Z 3 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 3 lit b der Richtlinie (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

5

§ 9 Abs 1 Z 4 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 3 lit c der Richtlinie (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

6

§ 9 Abs 1 Z 5 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 3 lit d der Richtlinie. Da in Österreich das Amtswegigkeitsprinzip gilt, kann es nicht im Ermessen der betroffenen Person liegen, die Rechtsgrundlage zu bestimmen. Dies hat der BMF zu prüfen. Daher kann die betroffene Person nur ihrer Ansicht nach beurteilen, welches Abkommen oder Übereinkommen das für die Streitfrage relevante Abkommen oder Übereinkommen ist (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

7

§ 9 Abs 1 Z 6 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 3 lit e Sublit i der Richtlinie (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

§ 9 Abs 1 Z 7 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 3 lit e Sublit ii der Richtlinie (AB 644 BlgNR 26. GP, 10).

§ 9 Abs 1 Z 8 EU-BStbG ist die Umsetzung von Art 3 Abs 3 lit e Subl...

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