Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 237

Ritz/Koran

Erlässe: RAE, Rz 1800–1815.

1

Die Nachsicht (§ 236) wirkt bei Gesamtschuldverhältnissen für alle Gesamtschuldner (zB ). Ist die Einhebung nur bei einem (oder einigen) der Gesamtschuldner unbillig (iSd § 236 bzw § 237), so kann (können) der betreffende (die betreffenden) Gesamtschuldner auf Antrag aus der Gesamtschuld entlassen werden. Dies führt zu keinem Erlöschen des Abgabenanspruches gegenüber den Gesamtschuldnern, die nicht gem § 237 aus der Gesamtschuld entlassen s...

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