Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 209a

Ritz/Koran

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einleitung
1, 2
II.
Beschwerdevorentscheidungen, Erkenntnisse (§ 209a Abs 1)
35a
III.
Abhängen von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde oder eines Antrages (§ 209a Abs 2 und 4)
A.
Bescheidbeschwerde
6
B.
Antrag
711
C.
Abgabenerklärung (§ 209a Abs 4)
11a11c
IV.
Zu § 209a Abs 5 und 6
11d11f
V.
Bescheide bei teilweiser Verjährung (§ 209a Abs 3)
1215
VI.
Übergangsbestimmungen im § 323 Abs 18
16, 17

I. Einleitung

1

Beispiele für eine nach Eintritt der Verjährung noch rechtmäßige Abgabenfestsetzung ergeben sich vor allem aus den §§ 209a, 295 Abs 2a, 295 Abs 4, 302 und 304.

Weitere Ausnahmen ergeben ergibt sich aus § 16 Abs 3 BewG (zB Stoll, BAO, 2208; Stoll, Rentenbesteuerung4, Wien 1997, 73; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209a Anm 7) sowie aus dem Art 25 Abs 2 zweiter Satz OECD-MA entsprechenden Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen (vgl zB Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209a Anm 7).

2

Art 25 Abs 2 zweiter Satz OECD-MA lautet: „Die Verständigungsregelung ist ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen.“

Wortgleiche Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen (zB Art 26 Abs 2 DBA-Norwegen, BGBl III 1997/1, Art 24 Abs 2 DBA-USA, BGBl III 1998/6, Art 25 Abs 2 DBA-De...

Daten werden geladen...