Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 226

Ritz/Koran

Erlässe: RAE, Rz 1330–1337.

1

Grundsätzlich setzt die Vollstreckbarkeit von Abgaben deren bescheidmäßige Festsetzung voraus. Dies gilt nicht bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuerabfuhrbeträge); solche Abgaben sind in der der Abgabenbehörde vom Eigenschuldner oder vom Abfuhrverpflichteten bekannt gegebenen Höhe vollstreckbar, solange nicht die Voraussetzungen für eine abgabenbehördliche Festsetzung bzw für eine Haftungsinanspruchnahme gegeben sind. Eine solche Bekanntgabe erfolgt bei Umsatzsteuervorauszahlungen durch Umsatzsteuervoranmeldungen.

Nach RAE (Rz 1331) sind Bekanntgaben iSd § 226 auch im Weg einer Verrechnungsweisung (§ 214 Abs 4) oder im Rahmen eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen (§ 212) denkbar.

Bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteue...

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