Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 25

Ritz/Koran

Erlässe: LStR 2002, Rz 832, 884j.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zu § 25 Abs 1 Z 1 bis 4 (Ehegatte, Verwandte)
15
II.
Lebensgemeinschaft (§ 25 Abs 1 Z 5)
69
III.
Auflösung der Ehe (§ 25 Abs 2)
10, 11
IV.
Eingetragene Partner
V.
Bedeutung des Angehörigenbegriffes
12, 13

I. Zu § 25 Abs 1 Z 1 bis 4 (Ehegatte, Verwandte)

1

Ehegatte iSd § 25 Z 1 ist nur der, dessen Ehe wirksam zustande gekommen und noch aufrecht ist (zB Stoll, BAO, 315; Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 25, 115; Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 25 Rz 1). Verlobte fallen nicht unter § 25 Z 1.

2

Bei Verwandten in gerader Linie (zB Vater/Mutter, Kind, Enkel) ist der Verwandtschaftsgrad unmaßgeblich.

Bei Verwandten in der Seitenlinie werden die Verwandtschaftsgrade gem § 41 erster ...

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