ABGB § 574. 6) Schwere Criminal-Strafe;, RGBl. Nr. 131/1867, gültig von 03.01.1868 bis 03.01.1868

Zweyter Theil des bürgerlichen Gesetzbuches. Von dem Sachenrechte. Von Sachen und ihrer rechtlichen Eintheilung.

Erste Abteilung des Sachenrechtes. Von den dinglichen Rechten.

Neuntes Hauptstück Gewillkürte Erbfolge

§ 574. 6) Schwere Criminal-Strafe;

(Anm.: Aufgehoben durch § 5, RGBl. Nr. 131/1867)

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