Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8 Verbot der Leistung von Überstunden

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Inhaltliches
A.
Zu den Grenzen
24a
B.
Rechtsfolgen entfallener Arbeitszeit
5, 6
III.
Sanktionierung
7

I. Grundsätzliches

1

Das absolute Überstundenverbot richtet sich wie alle Beschäftigungsverbote an den Arbeitgeber. Es ist auch durch Eigeninitiative oder Freiwilligkeit der Arbeitnehmerin weder aufgehoben noch aufgelockert.

Überstunden oder (verbotene) Normalarbeitszeit sind aber selbstverständlich auch im Konnex des mutterschutzrechtlichen Überstundenverbots nur arbeitgeberseitig angeordnete, als solche entgegengenommene oder zumindest geduldete (im Bedarfsfall angezeigte) Zeiten (all dies im Sinne von [zuletzt die zurechenbare Arbeitszeit zusammenfassend] 9 ObA 75/19y, LE-AS 10.4.4.Nr.3, aber im Grunde auch schon bei 8 ObA 12/13t, LE-AS 10.5.4.Nr.21, und 9 ObA 67/11k, LE-AS 10.5.4.Nr.19).

II. Inhaltliches

A. Zu den Grenzen

2

Satz 1 verbietet Überstunden aus Überschreitungen der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen täglichen Normalarbeitszeit, erlaubt also nur die Erbringung solcher täglicher Normalarbeitszeiten. Nicht verboten ist bloße Mehrarbeit von Teilzeitb...

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