Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

Artikel 9.

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tägliche Ruhezeiten: Zweimalige Unterbrechungsmöglichkeit bei Fahrzeugbegleitung (Abs. 1)
13
II.
An- und Rückreisezeiten zum Fahrzeug (Abs. 2 und 3)
A.
Fahrtunterbrechung und Ruhezeitenmöglichkeit? (Abs. 2)
4, 5
B.
Bewertung als andere Arbeiten bzw. Arbeitszeit? (Abs. 3)
6, 7

I. Tägliche Ruhezeiten: Zweimalige Unterbrechungsmöglichkeit bei Fahrzeugbegleitung (Abs. 1)

1

Art. 9 Abs. 1 ermöglicht es bei Fahrzeugbegleitung auf Fährschiffen oder der Eisenbahn, die regelmäßige tägliche Ruhezeit – also solche, die insgesamt 11 Stunden betragen muss (Art. 4 lit. g) – zweimal unterbrechen zu können, ohne dass dies – anders als § 15b AZG für Lenker von Nicht-VO-Fahrzeugen – einer kollektivrechtlichen Zulassung bedarf. Insofern ist die EGVO „liberaler“ als § 15b. Die von Art. 8 abweichende Zulassung zweimaliger Unterbrechung der täglichen Ruhezeit durch andere Tätigkeiten ist der normative Kern des Abs. 1. Bei von vornherein reduzierten Ruhezeiten von unter 11 Stunden (mindestens 9 Stunden) greift überhaupt keine Unterbrechungsmöglichkeit.

2

Bedingung für die Erlaubtheit der zwei-statt einfachen Unterbrechung ist, dass die Summe der Unterbrechungen durch Arbeiten eine Stund...

Daten werden geladen...