Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15c Verbot bestimmter Arten des Entgelts

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien

EB RV 1331 BlgNR XXVII. GP

Besonderer Teil

Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitszeitgesetzes):

„Zu § 15b:

Das bestehende Verbot, die Lenkerinnen und Lenker auch von sonstigen Fahrzeugen nicht nach Maßgabe der zurückgelegten Strecke oder der Menge der beförderten Güter zu entlohnen, wird (analog zu Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006) um ein Verbot der Entlohnung nach der Schnelligkeit der Auslieferung erweitert.“

Kommentierung

1

Dieses besondere Entgeltgebot für Lenker von sonstigen Fahrzeugen entspricht im Wesentlichen jenem, welches Art. 10 Abs. 1 EG-VO Nr. 561/2006 für Lenker von VO-Fahrzeugen normiert.

Strukturell unterscheidet es sich aber insofern, als Art. 10 Abs. 1 das Verbot nur verfügt, „falls diese Zahlungen geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und/oder zu Verstößen gegen diese Verordnung zu ermutigen.“

§ 15c verbietet indessen generell und lässt solche Entgelte nur ausnahmsweise bei Nichteignung zur Sicherheitsbeeinträchtigung oder Verstößebegünstigung zu. Auch ist Nichtgefährdung und/oder Nichtermutigung zu Verstößen etwas weniger stark als die Diktion des § 15c.

Trotz dieser Nuancierungen wird man § 15c m...

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