Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 22 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches
1
II.
Inhaltliches zur Abweichungszulassung
26

I. Grundsätzliches

1

Abs. 1 und 2 sehen nur Abweichungen vor, die durch Kollektivvertrag zugelassen sind (wohl aber auch kollektivvertragsermächtigte Betriebsvereinbarung, siehe § 1a Z 1 AZG).

Gesetzliche Direktabweichungen fehlen auch für das Bewachungsgewerbe, dessen Umfang viel weiter ist als der Begriff vermuten lässt (siehe die Legaldefinition in § 129 Abs. 4 GewO und anschließend in Abs. 5 beispielsweise aufgezählten Tätigkeiten). Vorhandensein und Umfang der Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen über die wöchentliche Ruhezeit und die Feiertagsruhe ergeben sich daher ausschließlich aus den konkret anwendbaren Kollektivrechtsnormen.

II. Inhaltliches zur Abweichungszulassung

2

Die Abweichungsermächtigung erfasst für Kollektivverträge, so Abs. 1, sowohl die wöchentliche Ruhezeit (§§ 3, 4) als auch die Feiertagsruhe (§ 7).

Abs. 2 präzisiert den Rahmen für die möglichen Abweichungen von der wöchentlichen Ruhezeit, sodass die Abweichungen insofern nicht über diesen Rahmen hinausgehen können. Zugleich erweitert Abs. 2 in den Z 2 und 3 die Abweichung...

Daten werden geladen...