Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 107c Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt und ‑objekt
2
III.
Äußere Tatseite
38
IV.
Innere Tatseite
9
V.
Vollendung – Versuch
VI.
Beteiligung
VII.
Strafe
VIII.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

§ 107c wurde mit der Strafrechtsreform 2015, BGBl I 2015/112, geschaffen. Auch diese Bestimmung orientiert sich insofern an § 107a, als die Tat eine längere Zeit hindurch fortgesetzt (so auch § 107b) und in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, begangen werden muss. Wie § 107b enthält § 107c Tathandlungen, die weitgehend an sich strafbar sind: Die Ehrverletzung erfüllt idR die §§ 111, 115, die Wahrnehmbarmachung von Tatsachen und Bildaufnahmen wird sehr oft § 51 DSG erfüllen, sofern die Datenverschaffung auf die dort beschriebene ...

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