Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 172 Fahrlässige Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
2, 3
III.
Innere Tatseite
4
IV.
Abgrenzung
5
V.
Strafe
6, 7
VI.
Konkurrenz
8

I. Allgemeines

1

§ 172 bedroht denjenigen mit Strafe, der die im § 171 bezeichnete. strafbare Handlung fahrlässig begeht. Im Übrigen entspricht der Tatbestand dem des § 171.

II. Äußere Tatseite

2

Hinsichtlich der äußeren Tatseite s die Ausführungen bei § 171 Rz 2 ff.

3

§ 172 kann insb auch beim Betrieb von Kernreaktoren (Forschungsreaktoren; Versuchsreaktoren) in Betracht kommen, sofern gegen die für den Betrieb derartiger Kernanlagen erlassenen Schutzvorschriften verstoßen wurde; Verhaltensweisen im Rahmen der bestehenden Schutzvorschriften sind hingegen, auch wenn sie Gefahren nach sich ziehen, nicht objektiv sorgfaltswidrig. Ebenso kommt § 172 bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, die radioaktives Material geladen haben, in Betracht, wenn die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden und dadurch radioaktive Strahlen freigesetzt werden.

III. Innere Tatseite

4

Der Unterschied zu § 171 liegt allein in der subjektiven Tatseite, die hier Fahrlässigkeit (§ 6) voraussetzt. Die Fahrläs...

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