Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 58 Verlängerung der Verjährungsfrist

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Drei Gruppen der Verlängerung der Verjährungsfrist
1, 2
II.
Abs 1
37
III.
Abs 2
814
IV.
Abs 3
A.
Zeiten, in denen der Rechtsbrecher nicht verfolgt werden darf
16, 17
B.
Anhängigkeit des Strafverfahrens
1829
C.
Taten gegenüber Minderjährigen
D.
Keine Rückwirkung günstiger Verjährungsvorschriften

I. Drei Gruppen der Verlängerung der Verjährungsfrist

1

§ 58 fasst Vorschriften zusammen, denen gemeinsam ist, dass sie eine Verlängerung der Verjährungsfristnormieren, also zu einer längeren als der in § 57 Abs 3 bestimmten Frist führen.

2

Diese Vorschriften lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:

1.

Verlängerung der Frist durch einen später eintretenden tatbildmäßigen Erfolg (Abs 1; Ablaufhemmung);

2.

Verlängerung der Frist durch Begehung einer neuen Straftat während des Laufs der Verjährungsfrist (Abs 2; Ablaufhemmung);

3.

Verlängerung der Frist durch Nichteinrechnung bestimmter Zeiten (Abs 3; Fortlaufhemmung; Sonderfall in Z 3: nach Marek, WK2 § 58 Rz 3 liegt in diesem Fall eine Anlaufhemmung vor).

II. Abs 1

3

§ 58 Abs 1 schließt an § 57 Abs 2 Satz 2 an. Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist grundsätzlich jener Zeitpunkt maßgebend, an dem die str...

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