Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 193a Partnerschaftstäuschung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3
IV.
Innere Tatseite
4
V.
Verfolgungsvoraussetzung nach Abs 3
57
VI.
Verfolgungsverjährung
8
VII.
Strafe
9
VIII.
Abgrenzung bzw Konkurrenz

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung wurde durch das EPG, BGBl I 2009/135, geschaffen und erfasst Verhaltensweisen, die in § 193 Abs 2 für die Ehe vertypt sind (s Hinterhofer/Rosbaud, BT II5 § 193a Rz 1). Die Nötigung zu einer eingetragenen Partnerschaft ist (nunmehr) in § 106a Abs 1 geregelt. Schutzzweck ist der Schutz des Partners und die Verhinderung einer auflösbaren Partnerschaft.

II. Tatsubjekt

2

Subjekt kann nur ein Partner dieser eingetragenen Partnerschaft sein; dritte Personen kommen als andere Beteiligte (Anstifter, Gehilfen) in Betracht.

III. Äußere Tatseite

3

Tatbildlich handelt in diesem Fall, wer einen anderen durch Täuschung über Tatsachen, derentwegen nach dem EPG die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft begehrt werden kann, zur Begründung einer solchen Partnerschaft mit ihm verleitet. Gemäß § 14 EPG kommen hier ein Irrtum über die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, über die Person des anderen Partners und über sonstige Umstände, die den anderen bei Kenn...

Daten werden geladen...