Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 234 Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3
A.
Nach Abs 1
4
B.
Nach Abs 2
5, 6
IV.
Innere Tatseite
79
V.
Ausländische Geldmünzen
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
1113
VII.
Strafe
VIII.
Tätige Reue

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung pönalisiert das sog „Kippen und Wippen“ .

II. Tatobjekt

2

Objekt sind Geldmünzen, dh Metallgeld, die als gesetzliche Zahlungsmittel in Umlauf sind (vgl hiezu § 232 Rz 1).

III. Äußere Tatseite

3

Tatbildlich ist:

A. Nach Abs 1

4

Das Verringern einer Geldmünze, das darin besteht, dass echte Metallgeldstücke beschnitten, abgefeilt oder auf andere Art verändert werden, sodass dadurch ein Teil des Münzmetalls abfällt.

B. Nach Abs 2

5

1.

Das Übernehmen einer verringerten Geldmünze von einem anderen oder das Verschaffen einer verringerten Geldmünze auf andere Weise. S hiezu § 233 Rz 4.

6

2.

Das Ausgeben einer verringerten Geldmünze als vollwertig.

IV. Innere Tatseite

7

1.

Nach Abs 1 muss der Täter mit dem erweiterten Vorsatz handeln, dass die verringerte Geldmünze als vollwertig ausgegeben werde.

8

2.

Auch Abs 2 erster Deliktsfall erfordert den erweiterten Vorsatz, die übernommene oder sich verschafft...

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