Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 14

Alge

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Die „Verwicklungen“, gegen die der Dienstgeber gem § 14 geschützt wird
37
III.
Das Recht an der Erfindung im Fall des § 14
813

Vorspann

Diese Bestimmung wurde für Fälle vorgesehen, bei denen ein Dienstnehmer über die Diensterfindung eines anderen Dienstnehmers desselben Dienstgebers „verfügt“ hat – aus welchen Gründen auch immer. Sie ist allerdings in ihrem Wortlaut auf Fälle beschränkt, in denen der „verfügende“ Dienstnehmer bereits eine Vergütung vom Dienstgeber erhalten hat. Durch die hier vorliegende Bestimmung soll der Dienstgeber „gegen die sich hieraus ergebenden Verwicklungen geschützt werden“.

I. Allgemeines

1

Die durch den Umstand, dass ein Dienstnehmer zumindest teilweise über die Erfindung eines anderen verfügt hat, entstehenden „Verwicklungen“ können allerdings sehr viel weiter reich...

Daten werden geladen...