Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 13 Ergänzende Recherche des Österreichischen Patentamtes

Stadler/ Gehring

1

Europäische Patente mit Wirkung für Österreich können auch dann nichtig erklärt werden, wenn nationale (österreichische) ältere Rechte bestehen. Bei diesen nationalen älteren Rechten handelt es sich um die älteren Rechte iSd § 3 Abs 2, die keine älteren Rechte für europäische Patentanmeldungen und Patente iSd Art 54 Abs 2 EPÜ sind. Konkret handelt es sich dabei um nationale Patentanmeldungen (§ 3 Abs 2 Z 1) und Gebrauchsmusteranmeldungen (§ 3 Abs 2 Z 2) sowie internationale Patentanmeldungen (§ 3 Abs 2 Z 3), die zwar den nationalen Voraussetzungen des § 16 Abs 2 PatV-EG genügen, bei denen jedoch das EPA nicht benannt ist oder eine Überleitung (Art 153 Abs 5 EPÜ) zum EPA nicht vorgenommen wurde.

2

Da solche (nationalen) älteren Rechte der Erteilung eines EP nicht entgegenstehen und auch keinen Widerrufsgrund für ein EP darstellen, können diese ausschließlich in einem nationalen Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht werden.

3

Das PA führt auf Antrag jedes interessierten ASt gegen eine Gebühr (§ 10 Z 2 PAG) eine ergänzende Recherche nach älteren nationalen Rechten durch. Der erstellte Recherchenbericht wird nicht im PBl-II veröffentlicht, sondern lediglich im Pat...

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