Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 21 Organisatorische Anforderungen für die Leitung und Verwaltung geregelter Märkte

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1, 2
II.
Vorkehrungen des Börseunternehmens
3
A.
Interessenkonfliktprävention (Abs 1 Z 1)
49
B.
Risikobegrenzung (Abs 1 Z 2)
C.
Solide Verwaltung der technischen Abläufe (Abs 1 Z 3)
D.
Handel und Auftragsausführung (Abs 1 Z 4)
1215
E.
Geschäftsabschluss (Abs 1 Z 5)
16, 17
F.
Ausreichende Finanzmittel (Abs 1 Z 6)
18, 19
G.
Einhaltung der Zulassungsanforderungen (Abs 1 Z 7)
20, 21
H.
Interne Revision (Abs 1 Z 8)
III.
Ausführung von Kundenaufträgen
23, 24
IV.
Notifikationspflicht

I.  Regelungsinhalt

1

Diese Bestimmung leitet den Abschnitt des BörseG ein, der sich mit organisatorischen Anforderungen befasst. Ausweislich der Erläuterungen werden mit der Umsetzung von Art 47 MiFID II die organisatorischen Anforderungen für die Leitung und Verwaltung geregelter Märkte festgelegt.

2

§ 21 ist somit überwiegend (abgesehen von der Notifikationsregelegung des Abs 3) europarechtlich vorgeprägt.

II.  Vorkehrungen des Börseunternehmens

3

Abs 1 enthält einen achtteiligen Katalog von organisatorischen Vorgaben; Abs 1 Z 1–6 entspr...

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