Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 36

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
Ausschließungsgründe (Abs 1)
2, 3
III.
Pflichten der Börsebesucher (Abs 2)
4, 5
IV.
Ausschließung und Ruhen (Abs 3)
6

I.  Regelungsinhalt

1

§ 36 regelt im Verweisungsweg die Ausschließungsgründe von Börsebesuchern und statuiert Anforderungen an die Fachkunde und Erfahrung. Weiters werden Sorgfaltsanforderungen festgelegt (Abs 2) und die Bestimmungen über Ausschließung und Ruhen von Börsemitgliedern auf Börsebesucher erstreckt (Abs 3)

II.  Ausschließungsgründe (Abs 1)

2

An die als Börsebesucher in Betracht kommenden Personen (§ 35 Abs 2) darf die Besuchsberechtigung nur dann erteilt werden, wenn auf sie keiner der in § 28 genannten Ausschließungsgründe zutrifft (Abs 1 S 1).

3

An Börsemitglieder, die physische Personen sind, Bedienstete eines Börsemitglieds und Personen, die aufgrund eines sonstigen Rechtsverhältnisses für das Börsemitglied in dessen Namen und auf dessen Weisung tätig werden, darf die Besuchsberechtigung nur dann erteilt werden, wenn sie bei der Teilnahme am Börsehandel aufgrund ihrer Fachkunde und Erfahrung geeignet sind, den störungsfreien Handelsablauf nicht zu beeinträchtigen (Abs 1 S 2). Daher darf ungenügend ausgebildeten ...

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