Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 50 Börsegeschäfte

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
Börsegeschäfte
28

I.  Regelungsinhalt

1

Diese Bestimmung befasst sich mit zivilrechtlichen bzw prozessualen Aspekten der Börsegeschäfte (vgl § 27 BörseG 1989).

II.  Börsegeschäfte

2

Eine Legaldefinition findet sich in Abs 1; gegenüber der Vorfassung ist der Hinweis auf den „Börsesaal“ entfallen. Das Börsegeschäft wird durch den Abschluss an der Börse während der Börsezeit entspr den AGB abgegrenzt; nur Verkehrsgegenstände, die an der betreffenden Börse zum Handel zugelassen sind, können Gegenstand eines Börsegeschäfts sein. Rechtsgeschäfte, die Börsemitglieder (Kreditinstitute) etwa mit ihren Kunden abschließen (Kommissionsgeschäfte, Eigenhändler- bzw Festpreisgeschäfte) sind demnach keine Börsegeschäfte.

3

Abs 2 berücksichtigt die Einrichtung automatisierter Handelssysteme an Börsen.

4

Börsegeschäfte werden ex lege zu Fixgeschäften erklärt (Abs 3). Dementsprechend steht das Börsegeschäft unter der Bedingung rechtz...

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