Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 117 Betriebsbewilligung und Arbeitsstättenbewilligung

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Bewilligungspflichtige Betriebe
1, 2
II.
Erweiterung bewilligungspflichtiger Betriebe durch Verordnung
3

I. Bewilligungspflichtige Betriebe

1

Gemäß § 101 Abs 1 Z 2 ASchG hat der Bundesminister für Arbeit die Arbeitsstättenbewilligungspflicht (§ 92 Abs 1 ASchG) durch Verordnung näher zu regeln. Nach den Gesetzesmaterialien zur ASchG-Stammfassung BGBl 1994/450 sollte die bereits zuvor geltende Festlegung der bewilligungspflichtigen Betriebe bis zu einer Neuregelung aufrechterhalten werden. Für solche Betriebe ist eine Arbeitsstättenbewilligung erforderlich (vgl RV 1590 BlgNR 18. GP).

Bis zum Inkrafttreten einer solchen ASchG-Verordnung sind gemäß § 117 Abs 1 ASchG die § 2 Abs 3 und § 3 Abs 2 der Verordnung über die Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl 1976/116, als Bundesgesetz übergeleitet. In diesen Bestimmungen sind Arten von Arbeitsstätten aufgezählt, die bewilligungspflichtig sind, wie zB Krankenanstalten oder Theater. Mit ASchG-Novelle BGBl I 1997/9 wurde in Abs 2 klargestellt, dass die in § 2 Abs 3 der Verordnung BGBl 1976/116 angeführten Arbeitsstätten, die bereits seit 1973 betrieben werden, keiner gesonderten Arbeitsstättenbewilligung nach d...

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