Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 37 Prüfung von Arbeitsmitteln

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

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I.
Allgemeines zur Arbeitsmittelprüfung
1–3
II.
Prüfpflichten und Benutzung bei Mängeln (Abs 7 und 8, AM-VO)
4
A.
Prüfpflichten (§ 6 Abs 1 AM-VO)
5, 6
B.
Benutzung nach Mängelbehebung (§ 37 Abs 7 ASchG, § 6 Abs 2 AM-VO)
7
C.
Benutzung bereits vor Mängelbehebung (§ 37 Abs 8 ASchG)
8
III.
Abnahmeprüfung (Abs 1, § 7 AM-VO)
9
A.
Prüfpflichtige Arbeitsmittel
10
B.
Prüfinhalte
11
IV.
Wiederkehrende Prüfung (Abs 2, § 8 AM-VO)
12
A.
Prüfpflichtige Arbeitsmittel
13
B.
Prüfinhalte
14
V.
Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen (Abs 3, § 9 AM-VO)
15, 16
VI.
Prüfung nach Aufstellung (§ 10 AM-VO)
17
A.
Prüfpflichtige Arbeitsmittel
18
B.
Prüfinhalt
19
VII.
Fachkundige Personen (§ 2 Abs 3 AM-VO)
20–22
A.
Fachkunde für Abnahmeprüfungen (§ 7 Abs 3 und 4 AM-VO)
23
B.
Fachkunde für wiederkehrende Prüfungen (§ 8 Abs 3 AM-VO)
24, 25
C.
Fachkunde für Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (§ 9 Abs 2 AM-VO)
26
D.
Fachkunde für Prüfungen nach Aufstellung (§ 10 Abs 3 AM-VO)
27
VIII.
Prüfplan und Prüfbefund (Abs 5 und 6)
A.
Prüfplan (§ 37 Abs 5 ASchG)
28–31
B.
Prüfbefund (§ 37 Abs 6 ASchG)
32–34

I. Allgemeines zur Arbeitsmittelprüfung

1

Bei bestimmten Arbeitsmitteln müssen durch geeignete fachkundige Personen Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen durchgeführt werden. Hinsichtlich dieser besonderen Prüfpflichten nach § 37 Abs 1 bis 4 ASchG konnte das System des § 5 ANS...

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