Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 21 Arbeitsstätten in Gebäuden

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Belichtung (Abs 2)
2–5
III.
Verkehrswege und Ausgänge (Abs 3)
6–13
IV.
Sicherung der Flucht (Abs 4)
14–22
V.
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (Abs 5)
23–27
VI.
Teilnutzung als Arbeitsstätte (Abs 6)
28, 29

I. Allgemeines

1

Arbeitsstätten in Gebäuden müssen eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit aufweisen. Nähere Regelungen dazu enthält die Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl II 1998/368.

Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen der AStV siehe zB Website der Arbeitsinspektion: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/astv/astv.htm.

II. Belichtung (Abs 2)

2

Alle Räume in Arbeitsstätten sind gemäß § 5 AStV entsprechend ihrer Nutzungsart ausreichend beleuchtbar einzurichten. Die Beleuchtung von Räumen ist so zu gestalten, dass sie von den Ein- und Ausgängen aus geschaltet werden kann, Lichtschalter leicht zugänglich und erforderlichenfalls bei Dunkelheit erkennbar sind und Leuchten so beschaffen und so angebracht sind, dass eine Gefährdung der Arbeitnehmer vermieden wird.

3

Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind. Sie müssen Lichteintrittsflächen aufweisen, die in Summe mind...

Daten werden geladen...