Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 67 Bildschirmarbeitsplätze

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte
1–8
II.
Ergonomische Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (§ 67 Abs 2 und 3 ASchG, 2. Abschnitt BS-V)
9–12
III.
Bildschirmarbeitsplätze mit tragbaren Datenverarbeitungsgeräten – Laptops (§ 67 Abs 4 ASchG)
13, 14
IV.
Bildschirmarbeitsplätze gemäß § 67 Abs 5 ASchG
15–20
V.
Fallweise kurz dauernde Eingaben und Abfragen mit Tätigkeitswechsel (§ 16 Abs 1 BS-V)
21
VI.
Tele-Heimarbeit (Bildschirmarbeitsplätze außerhalb der Arbeitsstätte gemäß § 67 Abs 6 ASchG)
22–24
VII.
Unterweisung, Information, Anhörung und Beteiligung (4. Abschnitt BS-V)
25
A.
Unterweisung (§ 13 BS-V)
26
B.
Information (§ 14 BS-V)
27
C.
Anhörung und Beteiligung (§ 15 BS-V)
28

I. Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte

1

Die §§ 67 und 68 über Bildschirmarbeitsplätze und besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit beinhalten die Umsetzung der Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten.

Die Definitionen in § 68 Abs 1 ASchG berücksichtigen die Begriffsbestimmungen des Art 2 der Richtlinie 90/270/EWG, ua Art 2 lit c zum Arbeitnehmerbegriff bei Bildschirmarbeit. Nach den Gesetzesmaterialien der ASchG-Stammfassung konnten die Definitionen nach der (mittlerweile zurückgezogenen) ÖNORM A 2...

Daten werden geladen...