Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 65 Lärm

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Lärmverringerung auf niedrigstes Niveau
1–6
II.
Schutz gegen Lärm (VOLV)
7–9
A.
Lärm (§ 2 Z 2 VOLV und Anhang A)
10, 11
B.
Expositionsgrenzwerte (§ 3 VOLV)
12–14
C.
Auslösewerte (§ 4 VOLV)
15, 16
D.
Bewertung und Messung
17–19
E.
Evaluierung bei Lärmexposition
20, 21
F.
Maßnahmen und Maßnahmenprogramm
22–25
G.
Persönliche Schutzausrüstung – Gehörschutzmittel
26, 27
H.
Information und Unterweisung, Anhörung und Beteiligung
28–30
I.
Kennzeichnung
31
J.
Ausnahmen und Übergangsbestimmungen (§§ 15 und 17 VOLV)
32, 33
III.
Verzeichnis lärmexponierter Arbeitnehmer
34, 35
IV.
Zurverfügungstellung von Unterlagen an SVP, PFK, Betriebsrat
36
V.
Gesundheitsüberwachung bei Lärmeinwirkung (§§ 50 f ASchG, § 4 VGÜ 2008)
37, 38

I. Lärmverringerung auf niedrigstes Niveau

1

Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gefahrenverhütung des § 7 ASchG sind Risken grundsätzlich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, müssen die verbleibenden Risken abgeschätzt werden und muss die Gefahrenbekämpfung jeweils an der Quelle erfolgen (§ 7 Z 1 bis 3 ASchG und Rangordnung weiterer Maßnahmen).

2

Zum Schutz der Arbeitnehmer vor Lärmeinwirkung regelt § 65 Abs 1 ASchG, dass Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze entsprechend dem Stand der Technik (§ 2 Abs 8 ASchG) so zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen sind, dass d...

Daten werden geladen...