Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 163 Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander

Sixtus-Ferdinand Kraus

1

§ 163 bestimmt terminologisch abweichend v, jedoch materiell übereinstimmend mit § 108 und im scharfen Gegensatz zum Außenverhältnis (§§ 170 ff; s auch § 108 Rz 1) die Dispositivität des Innenverhältnisses.

2

RVerhältnis der KG-Gfter untereinander richtet sich daher in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag. Allerdings ist Vertragsfreiheit des Innenverhältnisses nicht schrankenlos; zu allg und gesellschaftsrechtl Grenzen s § 108 Rz 3 ff (s auch § 161 Rz 17 ff). Enthält GesVertrag keine abw Regelungen (s auch § 108 Fn 3), gelten §§ 164 bis 169 (Geschäftsführung, Wettbewerbsverbot, KontrollR u Gewinn- u Verlustverteilung). Auf der nächsten Stufe sind gem § 161 Abs 2 §§ 109 bis 122 anwendbar. Subsidiär dazu gelten §§ 1175 ff ABGB (§ 1175 Abs 4 ABGB; s § 105 Rz 1, § 108 Rz 2).

3

Zum Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander (Treuepflicht, Gleichbehandlungsgrundsatz sowie zu den Rechten und Pflichten der Gfter) s § 108 Rz 7 ff und § 112 Rz 2 ff.

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