Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 110 Ersatz für Aufwendungen und Verluste; Herausgabepflicht

Sixtus-Ferdinand Kraus

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einführung
1, 2
II.
Aufwandersatzanspruch (Abs 1, 1. HS)
35
III.
Ersatz von Verlusten (Abs 1, 2. HS)
68
IV.
Ersatzanspruch
9
V.
Vorschüsse (Abs 3)
VI.
Herausgabepflicht (Abs 4)

I. Einführung

1

§ 110 (s auch § 1185 ABGB) regelt dispositiv vermögensrechtl Ansprüche für den Fall, dass Gfter für Ges tätig wird: Ersatz v Aufwendungen und Verlusten aus eigener Geschäftsführung oder damit verbundenen Gefahren (Abs 1), Verzinsung aufgewendeten Geldes (Abs 2), Anspruch auf Vorschüsse (Abs 3), Herausgabepflicht (Abs 4). § 110 enthält RSätze, die sich bereits aus dem AuftragsR (§§ 667, 669, 670 BGB; s § 1014 ABGB) und der GoA (§ 683 BGB; s §§ 1036 ff ABGB) ergeben würden. Desh...

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