Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 20 Unzulässige Verwendung fremder Namen

Klaus Jennewein

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
14
II.
Name des Einzelunternehmers
5
III.
Name des unbeschränkt haftenden Gesellschafters
6
IV.
Sonstiges
710

I. Allgemeines

1

Zulässigkeit fremder Namen in der Fa kann zu mögl Fehlvorstellungen des RVerkehrs über das Unt oder den Inhaber und sein Haftungspotenzial führen. Deshalb sind diese bei der ursprüngl NamensFa unzul, auf eine konkrete Irreführungsgefahr kommt es nicht an.

2

Gilt nur für Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften sowie analog für EWIV und Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung; unanwendbar auf KapGes.

3

Regelung gilt nur für neu gebildete Firmen, in den übrigen Konstellationen gilt: „Firmenkontinuität vor Firmenwahrheit.“

4

Gilt unbeschadet § 18 Abs 2, ist konkrete Ausformung des Irreführungsverbots. Bei Wahl einer PersonenFa dürfen EinzelUntnr und PersGes also nur den Name...

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