Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 10 Inhaberaktien

Eva Micheler

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Vollständige Bezahlung
12, 13
II.
Immobilisierung von Inhaberaktien
1416
III.
Umdeutung in Namensaktien nach Beendigung der Börsenotierung
1719
IV.
Umwandlung in Namensaktien
V.
Zwischenscheine
VI.
Übertragung im Effektengiro
2226

Vorspann

1

Inhaberaktien werden in Inhaberwertpapieren verbrieft. Diese werden nach den Regeln des § 1393 ABGB, § 371 ABGB, § 367 ABGB und § 366 HGB übertragen.

2

Die österreichische und deutsche Wirtschaftspraxis bevorzugt traditionell Inhaberaktien. Britische und US-amerikanische Gesellschaften emittieren dagegen vorwiegend Namensaktien. Ein Grund für diesen Unterschied ist, dass es in den beiden letzteren Rechtsordnungen über lange Zeit hinweg steuer- und devisenrechtliche Beschränkungen für Inhaberinstrumente gab bzw nach wie vor gibt.

3

Es kann vertreten werden, dass Namensaktien zur Verbesserung der Corporate Governance von Gesellschaften beitragen. Dies ist vor allem bei Gesellschaften mit stark gestreuter Aktionärsstruktur ein wichtiges Thema, weil Aktionäre dort geringe Beteiligungen halten und daher nur ein geringes wirtschaftliches Interesse an der Ausübung ihrer Überwachungsrechte haben. Den Aktionären wird bei Namensaktien die Überwachung der Unte...

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