Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 177 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

Melanie Hollaus

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
13
II.
Konstitutive Wirkung der Eintragung
47
III.
Auswirkungen der Kapitalherabsetzung
A.
Herabgesetztes Grundkapital
810
B.
Verwendung des Ertrags aus der Kapitalherabsetzung
1113
C.
Auswirkungen auf Mitgliedschaftsrechte
14, 15
D.
Auswirkungen auf schuldrechtliche Vereinbarungen

I. Grundlagen

1

Inhalt: § 177 regelt das Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Firmenbucheintragung des Hauptversammlungsbeschlusses (Rz 5). Die Eintragung wirkt somit konstitutiv.

2

Entwicklung: § 177 steht seit 1965 unverändert in Geltung.

3

Parallelregelungen, europarechtliche Grundlage: Gem § 182 Abs 2 gilt die Regelung sinngemäß auch für die vereinfachte Kapitalherabsetzung; § 193 regelt das Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung durch Aktieneinziehung. Die wortgleiche deutsche Bestimmung findet sich in § 224 dAktG. § 177 hat keine europarechtliche Grundlage.

II. Konstitutive Wirkung der Eintragung

4

Konstitutive Wirkung der Eintragung: Die Kapitalherabsetzung wird mit Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Firmenbuch wirksam (konstitutive Wirkung). Die Eintragung der ...

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