Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg)

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3464-7

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Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg) - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225m Bestellung, Verschwiegenheitspflicht und Vergütungsansprüche der Mitglieder des Gremiums

Paul Schörghofer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelvorschriften
2
II.
Bestellung (Abs 1 bis 3)
36
III.
Enthebung (Abs 4)
7
IV.
Verschwiegenheit und Weisungsfreiheit (Abs 5)
8, 9
V.
Vergütung (Abs 6)

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 225m regelt die Bestellung bzw Enthebung von Mitgliedern des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses (Abs 1 bis 4) sowie deren Verschwiegenheitspflicht (Abs 5) und Vergütung (Abs 6).

B. Entwicklung und Parallelvorschriften

2

Die Bestimmung, die keine europäische Grundlage hat, geht auf das EU-GesRÄG 1996 zurück und wurde insbesondere durch das GesRÄG 2004 sowie das IRÄ-BG hinsichtlich der Vergütungsregelung in § 225m Abs 6 abgeändert. Zuletzt erfolgte mit dem AktRÄG 2019 eine Verweisanpassung sowie eine begriffliche Änderung („Bericht“ statt „Gutachten“).

II. Bestellung (Abs 1 bis 3)

3

Zusammensetzung: Das Gremium hat aus einem Vorsitzenden und zumindest einem Stellvertreter sowie zwei Beisitzern und einer ausreichenden Anzahl von Ersatzmitgliedern zu bestehen (§ 225m Abs 2 Z 1 und 2). Für den Fall der Beteiligu...

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