Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 12 Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht

Lampert

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ErläutRV 372 BlgNR 26. GP, zu § 12: Mit § 12 wird für Verfahren die gemäß den Bestimmungen nach diesem Hauptstück geführt werden, eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht geschaffen. Auch die Vorgehensweise bei der Säumnisbeschwerde soll mit besonderem Augenmerk auf Beschleunigung des Verfahrens gestaltet sein.

Die allgemeine Säumnisbeschwerdemöglichkeit gemäß § 8 Abs. 1 VwGVG hat sich für Großverfahren, bei denen ein umfassendes Bündel an Interessen zu berücksichtigen ist, als nicht ausreichend zweckentsprechend erwiesen, weil die Zulässigkeit der Säumnisbeschwerde an das Nichtverschulden an der Säumnis gebunden ist und auch darüber hinaus umfangreiche Möglichkeiten für das Verwaltungsgericht bestehen, die Sache an jene Behörde zurück zu verweisen, die sich bereits als säumig erwiesen hat. Somit ist in der derzeitigen Form das Inanspruchnehmen der Säumnisbeschwerde hauptsächlich mit der Gefahr belastet, dass prozessual redundante Verschuldens- und Vollständigkeitsfragen erörtert werden und nach längeren prozessualen Zwischenprüfungen das Verfahren wieder ohne Fortschritt zum Ausgangsstand der Säumnisbeschwerde weitergeführt wird. Das hat dazu...

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