Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 44 Fischzucht

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst die Fischzucht, die inhaltlich durch die FN 12 definiert wird. Z 44 stellt auf das Endprodukt ab; in der Tierhaltungsverordnung sind nähere Bestimmungen für Aquakulturen festgelegt (vgl Altenburger/Berger, UVP-G2 Anh 1 Z 44 Rz 350 f). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 1 lit f UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

5

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 44: Eine genaue Definition des Begriffes „intensive Fischzucht“, erfolgte in der Fußnote. Zu beachten ist, dass auf die Produktionskapazität dh das Endprodukt abgestellt wird. In besonderen Schutzgebieten der Kategorie A ist wegen der potentiellen Beeinflussung der Wasserhaushalte und den damit verbundenen Auswirkungen auf Flora und Fauna (Ableitungen oder Anlegung von Teichanlagen), sowie wegen der hohen Abwasserbelastungen derartiger Anlagen eine Einzelfallprüfung ...

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